Kosten


Kosten für Anwalt

Was kostet ein Anwalt? – Kosten, Hilfen und Ihre Optionen im Überblick

Viele Menschen fragen sich „Was kostet ein Anwalt?“ und zögern, einen Anwalt einzuschalten – oft aus Angst vor unüberschaubaren Kosten. Dabei gibt es klare gesetzliche Regelungen und mehrere Wege, wie Sie auch ohne großes Budget zu Ihrem Recht kommen. Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, wie Anwaltskosten entstehen, was das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bedeutet, wann Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, ob Sie eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen können und wie Prozesskostenhilfe funktioniert.


Wie werden Anwaltskosten berechnet? Das RVG

Anwaltshonorare folgen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren ein Anwalt mindestens berechnen darf und welche Gebührentatbestände anfallen – zum Beispiel eine Geschäftsgebühr für außergerichtliche Beratung oder eine Verfahrensgebühr und Terminsgebühr für die Vertretung vor Gericht.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert – also dem wirtschaftlichen Wert, um den es in Ihrem Fall geht. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. Bei einem Streitwert von 1.000 Euro beispielsweise beträgt die einfache Gebühr (1,0) etwa 80 Euro. Hinzu kommen je nach Tätigkeit das Vielfache dieser Grundgebühr. Je nach Fallkonstellation sind auch Vergütungsvereinbarungen über abweichende Honorare, Stundensätze oder Pauschalen möglich.


Rechtsschutzversicherung (RSV) – kostenlose Deckungsanfrage

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte als erstes eine Deckungsanfrage stellen. Das bedeutet: Sie oder ich als Ihr Anwalt fragen bei der Versicherung an, ob die Kosten für Ihren konkreten Rechtsfall übernommen werden.

Diese Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten vollständig – abhängig vom gebuchten Tarif und dem Rechtsgebiet (z. B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht).

Was Sie wissen sollten:

  • Die Deckungsanfrage erfolgt in der Regel über den Anwalt direkt bei Ihrer Versicherung.
  • Es gibt Wartezeiten (meist 3 Monate nach Vertragsabschluss), die bestimmte Streitigkeiten ausschließen.
  • Nicht alle Rechtsbereiche sind automatisch versichert – prüfen Sie Ihren Vertrag. Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich gern an.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei erläutere ich in einem kurzen Gespräch oder per E-Mail, wie Ihr Fall rechtlich zu bewerten ist – ohne dass dabei bereits eine kostenpflichtige Beauftragung entsteht.

Was eine Ersteinschätzung leistet:

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens
  • Überblick über mögliche rechtliche Schritte
  • Hinweis auf Kosten und Risiken

Wichtiger Hinweis: Eine kostenlose Ersteinschätzung ist keine umfassende Rechtsberatung. Sobald ich konkret tätig werde– also Schreiben verfasse, Verhandlungen führe oder Sie vor Gericht vertrete – entstehen Gebühren nach RVG.


Prozesskostenhilfe – staatliche Unterstützung bei Gerichtsverfahren

Wer sich ein Gerichtsverfahren finanziell nicht leisten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Der Staat übernimmt dann die Kosten für den eigene Anwalt und Gericht – ganz oder teilweise.

Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe:

  1. Ihr Einkommen und Vermögen liegen unterhalb bestimmter Grenzen.
  2. Ihre Klage oder Verteidigung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  3. Die Rechtsverfolgung erscheint nicht mutwillig.

Sie können den Antrag auf PKH beim zuständigen Gericht stellen – nach Absprache kann ich Ihnen dabei helfen. Wird die PKH bewilligt, gilt sie auch für den eigenen dann vom Gericht beigeordneten Rechtsanwalt.

Prozesskostenhilfe ist kein Geschenk: Bei verbesserter finanzieller Lage kann das Gericht spätere Rückzahlungen anordnen – bis zu vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Außerdem werden die Kosten der Gegenseite im Fall des Unterliegens nicht von der PKH getragen.