Schlagwort: IV ZR 235/25


  • Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung: Wer zahlt, wenn die Werkstatt zu viel berechnet?

    Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung: Wer zahlt, wenn die Werkstatt zu viel berechnet? Das Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung liegt in der Regel bei Ihnen: Rechnet die Werkstatt überhöhte oder unnötige Positionen ab, muss Ihre Versicherung diese nicht bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 9. September 2026 entschieden (BGH Az. IV ZR 235/25). Wer nach einem Kaskoschaden reparieren lässt, sollte deshalb Werkstattrechnung und Versicherungsleistung genau vergleichen. Kurzübersicht: Das Wichtigste zum BGH-Urteil Was hat der BGH zum Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung entschieden?…