Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sie haben ein Auto, einen Motorroller oder ein Haushaltsgerät bei einem Händler gekauft – und kurz danach tritt ein Problem auf. Der Händler bestreitet, dass die Ware von Anfang an defekt war. Können Sie das überhaupt beweisen? Und müssen Sie das überhaupt? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei wegweisenden Urteilen vom 6. Mai 2026 (BGH Az. VIII ZR 73/24 und BGH Az. VIII ZR 257/23) klargestellt: Nein, das müssen Sie als Verbraucher in vielen Fällen nicht. Was hat der BGH…