Schlagwort: Wohn-Riester


  • BGH kippt Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen: Ihr Rückforderungsanspruch nach XI ZR 83/25

    BGH kippt Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen: Ihr Rückforderungsanspruch nach XI ZR 83/25 Kurzübersicht: Zahlen Sie – oder haben – eine jährliche „Jahresgebühr“ oder „Vertragsgebühr“ für einen Riester-Bausparvertrag (meist 15 oder 24 Euro pro Jahr) gezahlt ? Mit Urteil vom 28. Juli 2026 (Az. XI ZR 83/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass solche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Betroffene Bausparer können die zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückfordern. Dieser Artikel erläutert, worum es in dem Verfahren ging, wie der BGH…