Restschuldversicherung im Kredit: EuGH verbietet Zinsen auf die Versicherungsprämie

Kurzübersicht: Wenn eine Bank die Finanzierung der Prämie für eine Kreditversicherung mitfinanziert und dafür Zinsen berechnet, stellt dies gemäß dem EuGH-Urteil C-744/24 vom 23. April 2026 einen Verstoß gegen die europäische Verbraucherkreditrichtlinie dar. Wer einen Kredit mit Restschuldversicherung hat, sollte seinen Vertrag jetzt überprüfen.

Was hat der EuGH entschieden?

In einem Fall aus Polen nahm ein Verbraucher einen Kredit auf. Ein Teil des Geldes ging an eine als „freiwillig“ bezeichnete Kreditversicherung. Die Bank berechnete den Zins aber nicht nur auf den Betrag, der an den Kunden ausgezahlt wurde, sondern auch auf die Versicherungsprämie.

Der Gerichtshof entschied: Das ist nicht zulässig. Zwei Gedanken tragen die Entscheidung:

  • Kosten gehören nicht zum Kreditbetrag. Der „Gesamtkreditbetrag“ und die „Gesamtkosten des Kredits“ schließen sich nach der Richtlinie gegenseitig aus. Beträge, die zur Zahlung von Versicherungs- oder anderen Kosten bestimmt sind, zählen nicht zum Kreditbetrag.
  • Der Sollzins gilt nur für das ausgezahlte Geld. Der vertragliche Zinssatz darf nur auf den Betrag angewandt werden, den der Verbraucher tatsächlich in Anspruch nimmt. Auf Beträge, die die Bank direkt an Dritte weiterleitet, darf sie keinen Zins berechnen.

Der Bank ist es jedoch weiterhin gestattet, diese Kosten weiterzugeben, beispielsweise durch einen höheren Zinssatz. Entscheidend ist, dass diese Kosten im effektiven Jahreszins klar ausgewiesen werden. Ziel ist es, Transparenz zu gewährleisten, damit Verbraucher Kreditangebote vergleichen können.

Was bedeutet das für Kreditnehmer in Deutschland?

Die Entscheidung betrifft zunächst einen polnischen Fall. Der EuGH legt aber die europäische Richtlinie aus, auf der auch das deutsche Verbraucherkreditrecht beruht. Deutsche Gerichte müssen diese Auslegung bei vergleichbaren Fragen beachten.

Offen ist vieles, vor allem für Altverträge:

  • Rückforderung: Ob und wieviel Geld ein Kunde zurückverlangen kann, entscheidet am Ende ein deutsches Gericht im Einzelfall. Diese Frage hat der EuGH nicht abschließend beantwortet.
  • Vertragsgestaltung: Es kommt darauf an, wie der Vertrag aufgebaut ist und ob die Prämie tatsächlich verzinst wurde.
  • Verjährung: Auch hier gelten die allgemeinen Fristen.

Pauschale Versprechen („Sie bekommen alles zurück“) wären deshalb unseriös.

Beispiel: So kann das aussehen

Das folgende Beispiel ist fiktiv und dient nur der Veranschaulichung.

Frau K. benötigt 10.000 Euro für ein Auto. Die Bank bietet ihr zusätzlich eine Restschuldversicherung für 1.000 Euro an. Die Prämie wird in den Kredit eingerechnet. Der Vertrag lautet daher auf 11.000 Euro, und der Zins von 6 % pro Jahr läuft auf diese 11.000 Euro. Auf die 1.000 Euro Prämie fallen so zu Beginn rund 60 Euro Zinsen pro Jahr an. Der Betrag sinkt mit der Tilgung, kommt aber über die Laufzeit zusammen.

Genau diese Konstruktion hat der EuGH beanstandet.

Das sollten Sie prüfen

  1. Kreditvertrag und Kreditunterlagen heraussuchen. Gibt es einen Posten „Versicherungsprämie“ oder „Restschuldversicherung“?
  2. Prüfen, ob die Prämie mitfinanziert wurde. Wurde der Kredit um den Prämienbetrag erhöht?
  3. Prüfen, ob darauf Zinsen berechnet wurden. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Vertragssumme gibt Hinweise.
  4. Nicht vorschnell kündigen oder zahlen. Rechtliche Schritte sollten erst nach Prüfung des Einzelfalls erfolgen.
  5. Unterlagen aufbewahren. Vertrag, Versicherungspolice und Kontoauszüge können wichtig werden.

Häufige Fragen

Darf eine Bank Zinsen auf die Restschuldversicherung berechnen?

Nach dem EuGH-Urteil C-744/24 nicht, wenn die Prämie in den Kreditbetrag eingerechnet und mitverzinst wird. Zulässig bleibt es, die Kosten offen über den Zinssatz oder den effektiven Jahreszins einzupreisen.

Gilt das Urteil auch für meinen Kredit in Deutschland?

Der EuGH legt die europäische Verbraucherkreditrichtlinie aus. An dieser Auslegung müssen sich auch die deutschen Gerichte orientieren. Ob und wie sich das auf Ihren konkreten Vertrag auswirkt, hängt von dessen Gestaltung ab.

Kann ich Geld zurückverlangen?

Möglicherweise. Ob und in welcher Höhe, muss im Einzelfall geprüft werden. Sicher ist das nicht.

Ist eine Restschuldversicherung Pflicht?

Nein. Eine Restschuldversicherung ist keine Pflicht. In den meisten Fällen ist sie unnötig und überteuert oder es gibt bessere Alternativen.

Fazit

Banken dürfen auf Versicherungsprämien, die sie im Kredit mitfinanzieren, keine Zinsen berechnen. Für Verbraucher lohnt sich der Blick in den Vertrag. Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, ist eine Frage der konkreten Vertragsgestaltung.

Sie haben einen Kredit mit Restschuldversicherung? Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Mit dem Kreditvertrag, der Versicherungspolice und den Zinsangaben lässt sich schnell einschätzen, ob die Konstruktion betroffen ist.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt