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  • Leasingübernahme: Mithaftung nach der Übertragung? OLG Frankfurt schützt Aussteigende (17 U 121/25)

    Leasingübernahme: Mithaftung nach der Übertragung? OLG Frankfurt schützt Aussteigende (17 U 121/25) Kurzübersicht: Übernimmt jemand anderes Ihren Mietvertrag – beispielsweise ein Mitbewohner –, haften Sie grundsätzlich nicht mehr für dessen Schulden. Eine versteckte Klausel zur gesamtschuldnerischen Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Übernahmevertrags ist unwirksam, wenn sie nicht hervorgehoben und klar vom übrigen Vertragstext abgegrenzt ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. August 2026 (Az.: 17 U 121/25). 1. Der Fall: Ein Mercedes CLA…