Verbraucherkreditrecht 2026: Das ändert sich bei Widerruf, Bonitätsprüfung und Wucher

Kurzübersicht: Das neue Verbraucherkreditgesetz 2026 gilt für Kredite, die am oder nach dem 20. November 2026 aufgenommen werden. Kreditgeber müssen eine eingehendere Bonitätsprüfung durchführen. Das Widerrufsrecht erlischt – sofern die Widerrufsinformationen korrekt erteilt wurden – spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen. Ein Kredit mit einem auffallend überhöhten Zinssatz ist ausdrücklich nichtig. Künftig fallen auch Abzahlungskäufe sowie „Buy now, pay later“-Modelle unter das Gesetz. Für bestehende Verträge gilt grundsätzlich weiterhin das alte Recht.

Rechtsstand: 10. Oktober 2026. Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139).

Für welche Kredite gilt das neue Verbraucherkreditgesetz?

Das Ausführungsgesetz vom 12. Mai 2026 wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 20. November 2026 in Kraft. Es betrifft vor allem Ratenkredite, Autokredite, Kreditkarten und Überziehungskredite. Juristen bezeichnen diese als allgemeine Verbraucherkredite. Entscheidend ist der Stichtag. Das neue Gesetz gilt für Verträge, die am oder nach dem 20. November 2026 geschlossen werden. Für Verträge, die bereits vor diesem Datum bestanden, gilt grundsätzlich weiterhin das alte Recht – gemäß Artikel 229 § 71 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Eine Ausnahme gilt für unbefristete Verträge wie Überziehungskredite: Hier gelten bestimmte neue Informationspflichten auch für ältere Verträge.

Wie verändert sich die Kreditprüfung?

Bislang konnte ein Ratenkredit nur vergeben werden, wenn keine „erheblichen Zweifel“ an der Rückzahlung bestanden. Künftig muss es wahrscheinlich sein, dass Sie den Kredit vertragsgemäß zurückzahlen werden. Der Kreditgeber muss Ihre Kreditwürdigkeit „gründlich“ prüfen (§ 505a BGB). Konkret gilt Folgendes:

  • Die Prüfung stützt sich auf einschlägige und genaue Informationen zu Einkommen und Ausgaben. Der Aufwand muss zum Kredit passen. Bei kleinen Beträgen darf die Prüfung schlanker ausfallen als bei einem großen Kredit.
  • Gesundheitsdaten und andere besonders sensible Daten sind tabu. Daten aus sozialen Netzwerken dürfen nicht genutzt werden.
  • Die Bank muss die Prüfung dokumentieren.
  • Lehnt sie den Kredit ab, muss sie Ihnen das unverzüglich mitteilen und auf Schuldnerberatung verweisen.
  • Läuft die Prüfung automatisiert, können Sie verlangen, dass ein Mensch eingreift, und eine verständliche Erläuterung der Entscheidung fordern.

Banken nutzen häufig Auskunfteien wie die SCHUFA, um Bonitätsprüfungen durchzuführen. Fehlerhafte oder strittige Einträge können das Ergebnis beeinflussen. In einem separaten Artikel habe ich erläutert, wie sich ein SCHUFA-Eintrag auf eine strittige Forderung auswirkt.

Was passiert bei einer fehlerhaften Prüfung?

Dies macht den Kredit nicht automatisch unwirksam. Gemäß § 505d BGB reduziert sich jedoch der vereinbarte Zinssatz auf den Marktzinssatz für Hypothekenpfandbriefe. Dies gilt nicht, wenn der Kredit auch bei ordnungsgemäßer Wertermittlung zulässig gewesen wäre. Ebenso wenig findet die Regelung Anwendung, wenn Sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben. Wer die Bank in die Irre führt, verliert diesen Schutz. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich, wer im Streitfall die Beweislast dafür trägt, ob die Wertermittlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Wie lange können Sie einen Kredit künftig widerrufen?

Die Grundfrist bleibt bei 14 Tagen. Neu ist eine Höchstfrist (§ 356b Abs. 2 BGB): Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn die Bank Sie ordnungsgemäß informiert hat. Bisher konnte das Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung zeitlich unbegrenzt bestehen (der sogenannte „Widerrufsjoker“).

Entscheidend ist der Nachsatz „ordnungsgemäß informiert“. Der Vertrag muss nach Art. 247 § 6 EGBGB enthalten:

  • die Widerrufsfrist und die Umstände, wie Sie den Widerruf erklären, einschließlich des Datenträgers, den Sie im Vertrag gewählt haben,
  • den Hinweis, dass Sie ein ausgezahltes Darlehen unverzüglich, spätestens binnen 30 Tagen, zurückzahlen und Zinsen zahlen müssen,
  • den Zinsbetrag pro Tag.

Fehlt eine dieser Angaben, greift die Höchstfrist nicht. Die Schlagzeile „Ende des ewigen Widerrufsrechts“ ist deshalb verkürzt.

Weitere Neuerungen für Neuverträge:

  • Sie erklären den Widerruf auf Papier oder auf dem im Vertrag benannten dauerhaften Datenträger. Ein anderer Weg macht ihn nicht allein deshalb unwirksam.
  • Erhalten Sie die vorvertraglichen Informationen weniger als einen Tag vor Ihrer Vertragserklärung, muss die Bank Sie in den Tagen danach an Ihr Widerrufsrecht erinnern.
  • Bei einem Ratenkauf mit Rückgaberecht von mehr als 14 Tagen verlängert sich die Widerrufsfrist des Kredits bis zum Ende der Rückgabefrist.

Und bei Altverträgen?

Für Verträge vor dem 20. November 2026 führt das Gesetz keine nachträgliche Befristung ein. Es bleibt beim alten Recht. Ob ein bestehender Vertrag noch widerrufen werden kann, hängt vom Vertragsdatum und von der Belehrung ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Ab wann ist ein Kreditzins Wucher?

Eine neue Regelung findet sich in § 492 Abs. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Ein allgemeiner Verbraucherkredit ist nichtig, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem effektiven Jahreszins und dem Marktzins besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der vertragliche Zinssatz den Marktzins um 100 Prozent oder um zwölf Prozentpunkte übersteigt. Auch Sicherheiten, die im Zusammenhang mit einem solchen Kredit bestellt wurden – etwa eine Lohnabtretung –, sind nichtig. Diese Grundsätze sind den Gerichten bereits seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 1990 bekannt. Neu ist jedoch, dass sie nun gesetzlich verankert sind. Zudem setzt der Wortlaut der Vorschrift nicht mehr voraus, dass die Bank eine entsprechende Absicht verfolgt hat. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, wo die Schwelle liegt. Nach den Zinsstatistiken der Bundesbank lagen die durchschnittlichen Effektivzinssätze für neue Verbraucherkredite zuletzt bei etwa 8 bis 9 Prozent. Bei einem Marktzins von 8 Prozent liegt die 100-Prozent-Grenze bei 16 Prozent und die Grenze von zwölf Prozentpunkten bei 20 Prozent. Solange der Marktzins unter 12 Prozent bleibt, ist die 100-Prozent-Grenze maßgeblich.

In der Praxis wird es um den Vergleichszins gehen: Welche Statistik gilt, welche Laufzeit, welche Kundengruppe? Eine feste Zinsobergrenze enthält die Regelung nicht. Auch mitfinanzierte Produkte spielen eine Rolle. Wie Banken Versicherungsprämien im Kredit mitfinanzieren und was der EuGH dazu entschieden hat, lesen Sie im Beitrag zur Restschuldversicherung.

Auch diese Regel gilt nur für Kredite ab dem 20. November 2026. Für ältere Verträge bleibt es bei der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

Was sich sonst noch ändert: „Buy now, pay later“, Dispokredite und Werbung

Ratenkäufe und „Buy now, pay later“ (Jetzt kaufen, später zahlen): Die 200-Euro-Grenze, die Gebührenpflicht und die Drei-Monats-Frist fallen weg. Zahlungsmodelle wie Ratenkäufe über Klarna oder PayPal gelten künftig als Verbraucherkredite. Anbieter müssen Bonitätsprüfungen durchführen und umfassend informieren. Eine Ausnahme gilt für Zahlungsziele, die der Händler selbst gewährt: bis zu 50 Tage (bzw. bis zu 14 Tage bei großen Online-Händlern), sofern kein Dritter den Kredit vergibt.

Dispokredite: Die Bank muss Sie mindestens einmal im Monat informieren. Kündigt sie den Dispokredit, muss sie eine Frist von mindestens 30 Tagen einhalten. Vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen muss die Bank Ihnen anbieten, den in Anspruch genommenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum geltenden Dispozins zurückzuzahlen – ohne zusätzliche Kosten. Aufgrund einer Übergangsregelung dürfte diese Vorschrift auch für bestehende Dispokredite gelten.

Zahlungsschwierigkeiten: Gerät ein Kreditnehmer in Schwierigkeiten, muss die Bank ihn auf Schuldnerberatungsangebote hinweisen und vor Vollstreckungsmaßnahmen angemessenes Entgegenkommen zeigen – etwa durch Laufzeitverlängerung, Zinssenkung oder Stundung.

Werbung: Kreditwerbung muss den Warnhinweis „Warnung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung enthalten. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass ein Kredit die finanzielle Situation des Kreditnehmers verbessert.

Checkliste: Das sollten Sie prüfen

  1. Vertragsdatum notieren: Wurde der Kredit vor oder ab dem 20. November 2026 geschlossen?
  2. Widerrufsinformation lesen: Nennt sie Frist, Datenträger, Rückzahlung binnen 30 Tagen und den Zinsbetrag pro Tag?
  3. Zins vergleichen: Liegt der effektive Jahreszins weit über dem Durchschnitt aus der Bundesbank-Statistik?
  4. Angaben vollständig und wahr machen: Dazu gehören auch Ratenkäufe und „Buy now, pay later“.
  5. Bei Ablehnung nachfragen: Verlangen Sie die Gründe und bei automatisierter Entscheidung die Überprüfung durch einen Menschen.
  6. Früh handeln: Sprechen Sie bei Zahlungsproblemen rechtzeitig mit der Bank und suchen Sie eine Schuldnerberatung auf.
  7. Unterlagen aufbewahren: Vertrag, Widerrufsinformation, Kontoauszüge und Schriftverkehr können später wichtig werden.

Häufige Fragen

Ab wann gilt das neue Verbraucherkreditrecht?

Das neue Recht gilt ab dem 20. November 2026 für Kredite, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Das Gesetz wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Gilt das neue Recht auch für meinen bestehenden Kredit?

Im Grundsatz nein. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 bestanden, gilt weiter das alte Recht. Bei unbefristeten Verträgen wie dem Dispo gelten einzelne neue Informationspflichten auch für ältere Verträge.

Ist der Widerruf künftig immer nach zwölf Monaten und 14 Tagen ausgeschlossen?

Nein. Die Höchstfrist gilt nur, wenn die Bank Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Fehlen Pflichtangaben zur Widerrufsinformation, greift sie nicht.

Muss die Bank meine Bonität auch beim Ratenkauf mit Klarna oder PayPal prüfen?

Ja, in der Regel. Ratenkäufe und „Buy now, pay later“ gelten künftig als Verbraucherdarlehen. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit prüfen und über Kosten und Risiken informieren. Ausgenommen sind Zahlungsziele, die der Händler selbst und ohne Dritten einräumt.

Ab welchem Zinssatz ist ein Kredit Wucher?

In der Regel, wenn der effektive Jahreszins den marktüblichen Zins um 100 Prozent oder um zwölf Prozentpunkte überschreitet (§ 492 Abs. 9 BGB). Bei einem Marktzins von 8 Prozent läge die Schwelle also bei 16 Prozent. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Fazit

Das neue Verbraucherkreditrecht stärkt Kreditnehmer ab dem 20. November 2026: gründlichere Bonitätsprüfung, klare Wucherregel, mehr Schutz bei Ratenkauf und Dispo. Zugleich begrenzt es das Widerrufsrecht. Für bestehende Verträge ändert sich wenig. Wie die Gerichte die neuen Vorschriften auslegen, bleibt abzuwarten.

Sie haben einen Kredit abgeschlossen oder planen einen? Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Mit dem Kreditvertrag, der Widerrufsinformation und den Zinsangaben lässt sich schnell einschätzen, ob und wo Handlungsbedarf besteht.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt