Schlagwort: Verbraucherrecht


  • Kündigungsbutton BGH-Urteil 2026: Ihre Rechte bei Online-Kündigung

    Kündigungsbutton: BGH verbietet Ablenkungsangebote bei der Online-Kündigung (Urt. v. 16.07.2026 – I ZR 200/25) Kurzübersicht: Wer einen Vertrag online kündigt, kennt es vielleicht: Kaum auf „Kündigen“ geklickt, taucht plötzlich ein Angebot auf, den Vertrag doch lieber zu pausieren oder ein günstigeres Paket zu wählen. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis nun eine klare Grenze gesetzt. Mit Urteil vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) entschied er: Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf ausschließlich der Kündigung selbst dienen – Ablenkungsangebote sind unzulässig.…


  • Rentenfaktor gekürzt? BGH kippt Allianz-Klausel bei Riester-Rente (IV ZR 34/25)

    Riester-Rente gekürzt? Das bedeutet das BGH-Urteil zum Rentenfaktor für Sie Kurzübersicht: Wer vor vielen Jahren eine fondsgebundene Riester-Rente abgeschlossen hat, kennt das Problem vielleicht: Die spätere Rente fällt niedriger aus, als bei Vertragsabschluss versprochen. Grund dafür ist oft eine unscheinbare Klausel im Kleingedruckten, mit der Versicherer den sogenannten Rentenfaktor nachträglich absenken durften – ohne ihn bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis mit Urteil vom 10.12.2025 (Az. IV ZR 34/25) einen Riegel vorgeschoben. Betroffen sind nicht nur…


  • chipTAN ohne Namensanzeige: BGH-Urteil XI ZR 20/24 erklärt

    chipTAN zeigt nur die IBAN, nicht den Namen: BGH bestätigt Sicherheitsstandard (Urt. v. 3.3.2026 – XI ZR 20/24) Kurzübersicht: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 3. März 2026 (Az. XI ZR 20/24) entschieden: Beim manuellen chipTAN-Verfahren muss der TAN-Generator nur die IBAN des Zahlungsempfängers anzeigen – der Name ist nicht erforderlich. Wer sich nach einem Betrugsfall darauf beruft, die Bank habe keine ausreichende „starke Kundenauthentifizierung“ verlangt, weil der Empfängername fehlte, kann damit nicht mehr durchdringen. Für Bankkunden bedeutet das: Die…


  • Bank haftet für abgefangene Debitkarte – OLG Frankfurt 2026

    Neue Bankkarte nie erhalten – trotzdem 220.000 Euro weg: Wer haftet wirklich? Kurzübersicht: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 29. April 2026 (Az. 17 U 62/24) entschieden: Wer seine Debitkarte gar nicht erst empfangen hat, haftet grundsätzlich nicht für unbefugte Abhebungen Dritter. Die Bank – hier eine Sparkasse – muss den gesamten Schaden von rund 220.000 Euro erstatten. Das Urteil stärkt die Rechte von Bankkunden erheblich und klärt, wann Banken sich auf angebliches Mitverschulden berufen dürfen –…